Arbeitsschutzprodukte sind ein wesentlicher Bestandteil der Gesundheitsvorsorge am Arbeitsplatz. Sie umfassen eine Vielzahl von Ausrüstungen und Maßnahmen, die darauf abzielen, die Sicherheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter zu gewährleisten.
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Arbeitssicherheit ist ein entscheidender Faktor für das Wohlbefinden von Arbeitnehmern und trägt wesentlich zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bei. Die Bereitstellung sicherer Arbeitsbedingungen umfasst eine Vielzahl von Aspekten, wie zum Beispiel:
- Gefahrenprävention: Identifizierung und Minimierung von Risiken durch regelmäßige Risikobewertungen.
- Sicherheitsschulungen: Regelmäßige Schulungen und Unterweisungen für Mitarbeiter, um das Bewusstsein für Sicherheitspraktiken zu schärfen.
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Bereitstellung und korrekte Nutzung von PSA, um Mitarbeiter vor spezifischen Gefahren zu schützen.
- Ergonomie: Gestaltung von Arbeitsplätzen und -abläufen, um körperliche Belastungen zu reduzieren.
- Notfallpläne: Entwicklung und Implementierung von Notfallverfahren für den Fall eines Unfalls oder einer Gefahrensituation.
Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften ist ebenfalls von großer Bedeutung, da diese die Mindeststandards für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz festlegen. Arbeitgeber sind verpflichtet, diese Vorschriften zu befolgen und sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter in einer sicheren und gesunden Umgebung arbeiten können.
Es ist wichtig, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zusammenarbeiten, um eine Kultur der Sicherheit am Arbeitsplatz zu fördern und aufrechtzuerhalten. Dies schließt offene Kommunikation über Sicherheitsbedenken und aktive Teilnahme an Sicherheitsprogrammen ein. Indem jeder Einzelne Verantwortung übernimmt, kann ein sicherer und gesunder Arbeitsplatz für alle geschaffen werden.
Unsere Empfehlungen
PSA - Persönliche Schutzausrüstungen
Die Sicherheit von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) ist ein wesentlicher Aspekt des Arbeitsschutzes. In der Schweiz wird die Sicherheit von PSA durch die Verordnung über die Sicherheit von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA-Verordnung, PSAV, SR 930.115) geregelt. Diese Verordnung trat am 21. April 2018 in Kraft und setzt die Anforderungen der europäischen PSA-Verordnung (EU) 2016/425 um.
Die PSAV stellt sicher, dass nur PSA, die den Anforderungen der schweizerischen und der EU-Verordnung entsprechen, auf dem Markt bereitgestellt werden dürfen. Ab dem 21. April 2019 dürfen nur noch solche PSA in Verkehr gebracht werden. Es gibt jedoch Übergangsbestimmungen, die es erlauben, PSA nach bisherigem Recht auch nach dem 20. April 2019 auf dem Markt bereitzustellen, vorausgesetzt, dass der Hersteller nachweisen kann, dass er seine PSA vor dem 21. April 2019 zum Vertrieb angeboten hat
Für die Marktkontrolle sind in der Schweiz verschiedene Kontrollorgane zuständig:
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Im betrieblichen Bereich: Suva
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Im außerbetrieblichen Bereich: Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu)
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In der Landwirtschaft und im Gartenbau: Stiftung Agri-Sicherheit Schweiz (agriss)