Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Arbeitssicherheit ist ein entscheidender Faktor für das Wohlbefinden von Arbeitnehmern und trägt wesentlich zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bei. Die Bereitstellung sicherer Arbeitsbedingungen umfasst eine Vielzahl von Aspekten, wie zum Beispiel:

  • Gefahrenprävention: Identifizierung und Minimierung von Risiken durch regelmäßige Risikobewertungen.
  • Sicherheitsschulungen: Regelmäßige Schulungen und Unterweisungen für Mitarbeiter, um das Bewusstsein für Sicherheitspraktiken zu schärfen.
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Bereitstellung und korrekte Nutzung von PSA, um Mitarbeiter vor spezifischen Gefahren zu schützen.
  • Ergonomie: Gestaltung von Arbeitsplätzen und -abläufen, um körperliche Belastungen zu reduzieren.
  • Notfallpläne: Entwicklung und Implementierung von Notfallverfahren für den Fall eines Unfalls oder einer Gefahrensituation.

Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften ist ebenfalls von großer Bedeutung, da diese die Mindeststandards für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz festlegen. Arbeitgeber sind verpflichtet, diese Vorschriften zu befolgen und sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter in einer sicheren und gesunden Umgebung arbeiten können.

Es ist wichtig, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zusammenarbeiten, um eine Kultur der Sicherheit am Arbeitsplatz zu fördern und aufrechtzuerhalten. Dies schließt offene Kommunikation über Sicherheitsbedenken und aktive Teilnahme an Sicherheitsprogrammen ein. Indem jeder Einzelne Verantwortung übernimmt, kann ein sicherer und gesunder Arbeitsplatz für alle geschaffen werden.

Unsere Empfehlungen

89200-38 Kombifilter CLEANSPAC
TOP
Kombifilter AX P2 TM2 zu den Atemschutzsystemen CLEANSPACE ULTRA und CLEANSPACE EX, Schutz gegen bestimmte organische Gase und Dämpfe mit niedrigem Siedepunkt (Methanol, Aceton etc.) und Partikel (Staub, Rauch und Nebel), zum Einmalgebrauch. Gewicht ca. 350 g.
CHF 100,00
SHOWA 7540
TOP
Dank dem patentierten Low-Modulus-Verfahren umhüllen diese einzigartigen Handschuhe die Hand wie eine zweite Haut und ermöglichen ein langes ermüdungsfreies Arbeiten. Sie sind zudem silikonfrei und nebst zahlreichen industriellen Anwendungen auch für medizinische Bereiche zum Schutze der Patienten und Anwender vor Kontamination zugelassen. 

Nitril ist frei von Phthalaten, Weichmachern und allergenen Substanzen.
CHF 9,60
Safety Schuhe
TOP
Breit geschnittener, komfortabler, attraktiver Halbschuh für die Produktion wie etwa in Lebensmittelbetrieben, Montage, Logistik usw. Verwendbar auch in Unternehmen, die Metalldetektoren einsetzen oder ESD-Gefahren aufweisen. Sehr gut abwaschbar. Ungeeignet für das Bauhauptgewerbe sowie für Heiss- und spanabhebende Betriebe.
CHF 84,00
Semperguard Style
TOP
Flexible Einweghandschuhe mit sehr gutem Tastgefühl für besondere Anwendungen, z.B. Personenkontrollen, Haarfärben, Tätowierungen, stark beschmutzende Arbeiten usw. Da der Handschuh für den Umgang mit Lebensmitteln zugelassen ist, empfiehlt er sich auch für Anwendungen im Gastrobereich. Nitril ist frei von Phthalaten, Weichmachern und allergenen Substanzen.
CHF 14,80
Hülle Schutz
TOP
Einwegabdeckung CLEANSPACE zum Schutz der Atemschutzsysteme CLEANSPACE2, CLEANSPACE ULTRA und CLEANSPACE EX vor Schmutz und Spritzwasser, Farbe und Zement. Gewicht ca. 220 g. 20 Stück pro Pack.
CHF 63,50
Lowa Sicherheitsschuhe
TOP
Superqualitäts-Sicherheitsschuh der bekannten Outdoor-Marke LOWA für harte Einsätze im Bauhaupt- und -nebengewerbe, für Personen, die sehr viel gehen müssen usw. Er ist dank der GORE-TEX-Membrane absolut wasserdicht und hat eine strapazierfähige Sohle. Ungeeignet für spanabhebende Betriebe und kreidende Böden.
CHF 285,00
Lederschweissband
TOP
Leder-Schweissband zu BURTON BUMP CAP.

Ersatzteil zu BURTON BUMP CAP Art. 30919.
CHF 4,45
Leichter und stabiler S-Schuh
TOP
Leichter, supergepolsterter und –bequemer Sicherheitshalbschuh für die Industrie und das Gewerbe, Logistikbetriebe usw. Ideal auch für ESD-Bereiche. Die D3O Einlage sorgt für mehr Stabilität und Dämpfung. Ungeeignet für das Bauhauptgewerbe sowie für Heiss- und spanabhebende Betriebe.
CHF 200,00
Sicherheits-Schuhe No Risk
TOP
Hoher Sicherheitsschuh mit exzellentem Halt und Schutz gegen Um- knickumfälle und mit modernem Design. Für harte Beanspruchung, speziell für den Bausektor. Das DRI-LEX-Futter besitzteine hohe Feuchtigkeitsaufnahme-Fähigkeit und erlaubt daher eine gute Ausdünstung der Füsse.
CHF 99,00
Arbeitsschutzschuhe No Risk Discovery
TOP
Endlich ein leichter, aber auch komfortabler und gefälliger Schuh für den Bau und andere härtere Beanspruchung! Dennoch recht strapazierfähig.
CHF 109,00
Dichtung Grösse 14
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Gehäusedichtung zu Vollmaske 3M Serie 6000.Grösse 14
CHF 4,00
Evo 3 grau
TOP
Die ausserordentlich leichte JSP-EVO-Linie ist je nach Ausstattung fast für alle Bereiche, die das Tragen eines Helmes erfordern, einsetzbar, z. B. im Baugewerbe, der Industrie, für Elektriker-Arbeiten bis 1000 V (AC) zugelassen, in der Kurzversion auch im vertikalen Bereich als Industrie-Kletterhelm oder beim Leitungs- und Gerüstbau, Bergbahnen usw. Das den Hinterkopf gut umfassende, sehr leicht verstellbare Nackenband sorgt für einen sicheren, druckfreien Sitz auch beim Bücken oder Hinaufschauen. Der EVO VISTA Helm ist mit einem Visier ausgestattet, welches auch für Korrekturbrillenträger geeignet ist.
CHF 14,30

PSA - Persönliche Schutzausrüstungen

Die Sicherheit von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) ist ein wesentlicher Aspekt des Arbeitsschutzes. In der Schweiz wird die Sicherheit von PSA durch die Verordnung über die Sicherheit von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA-Verordnung, PSAV, SR 930.115) geregelt. Diese Verordnung trat am 21. April 2018 in Kraft und setzt die Anforderungen der europäischen PSA-Verordnung (EU) 2016/425 um.

Die PSAV stellt sicher, dass nur PSA, die den Anforderungen der schweizerischen und der EU-Verordnung entsprechen, auf dem Markt bereitgestellt werden dürfen. Ab dem 21. April 2019 dürfen nur noch solche PSA in Verkehr gebracht werden. Es gibt jedoch Übergangsbestimmungen, die es erlauben, PSA nach bisherigem Recht auch nach dem 20. April 2019 auf dem Markt bereitzustellen, vorausgesetzt, dass der Hersteller nachweisen kann, dass er seine PSA vor dem 21. April 2019 zum Vertrieb angeboten hat
Für die Marktkontrolle sind in der Schweiz verschiedene Kontrollorgane zuständig:

  • Im betrieblichen Bereich: Suva

  • Im außerbetrieblichen Bereich: Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu)

  • In der Landwirtschaft und im Gartenbau: Stiftung Agri-Sicherheit Schweiz (agriss)