Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Arbeitssicherheit ist ein entscheidender Faktor für das Wohlbefinden von Arbeitnehmern und trägt wesentlich zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bei. Die Bereitstellung sicherer Arbeitsbedingungen umfasst eine Vielzahl von Aspekten, wie zum Beispiel:

  • Gefahrenprävention: Identifizierung und Minimierung von Risiken durch regelmäßige Risikobewertungen.
  • Sicherheitsschulungen: Regelmäßige Schulungen und Unterweisungen für Mitarbeiter, um das Bewusstsein für Sicherheitspraktiken zu schärfen.
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Bereitstellung und korrekte Nutzung von PSA, um Mitarbeiter vor spezifischen Gefahren zu schützen.
  • Ergonomie: Gestaltung von Arbeitsplätzen und -abläufen, um körperliche Belastungen zu reduzieren.
  • Notfallpläne: Entwicklung und Implementierung von Notfallverfahren für den Fall eines Unfalls oder einer Gefahrensituation.

Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften ist ebenfalls von großer Bedeutung, da diese die Mindeststandards für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz festlegen. Arbeitgeber sind verpflichtet, diese Vorschriften zu befolgen und sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter in einer sicheren und gesunden Umgebung arbeiten können.

Es ist wichtig, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zusammenarbeiten, um eine Kultur der Sicherheit am Arbeitsplatz zu fördern und aufrechtzuerhalten. Dies schließt offene Kommunikation über Sicherheitsbedenken und aktive Teilnahme an Sicherheitsprogrammen ein. Indem jeder Einzelne Verantwortung übernimmt, kann ein sicherer und gesunder Arbeitsplatz für alle geschaffen werden.

Unsere Empfehlungen

89200-38 Kombifilter CLEANSPAC
TOP
Kombifilter AX P2 TM2 zu den Atemschutzsystemen CLEANSPACE ULTRA und CLEANSPACE EX, Schutz gegen bestimmte organische Gase und Dämpfe mit niedrigem Siedepunkt (Methanol, Aceton etc.) und Partikel (Staub, Rauch und Nebel), zum Einmalgebrauch. Gewicht ca. 350 g.
CHF 100,00
Evo 3R anthrazit
TOP
Gleiche Eigenschaften wie alle EVO 3 R Helme von JSP
CHF 19,20
Sicherheitsschuhe S3 Corvara
TOP
Mit einer Höhe von 14 cm liegt dieses gefällige Modell gewissermassen zwischen den Halbschuhen und den halbhohen Schuhen. Es ist strapazierfähig, leicht und komfortabel und eignet sich für die Bauwirtschaft oder andere härtere Beanspruchung. Es weist extra wenige Nähte auf, um eine optimale Dauerhaftigkeit zu gewährleisten. Ungeeignet für Heiss- und spanabhebende Betriebe.
CHF 122,00
Leichter und stabiler S-Schuh
TOP
Leichter, supergepolsterter und –bequemer Sicherheitshalbschuh für die Industrie und das Gewerbe, Logistikbetriebe usw. Ideal auch für ESD-Bereiche. Die D3O Einlage sorgt für mehr Stabilität und Dämpfung. Ungeeignet für das Bauhauptgewerbe sowie für Heiss- und spanabhebende Betriebe.
CHF 200,00
Schutzhelm Evo 3 grün
TOP
Schutzhelm JSP aus grünem HDPE-Kunststoff mit Slipverschluss-Innenausstattung. Gewicht ca. 370 g.
CHF 14,30
Schnittschutzhandschuh Resista
TOP
Einsatzbereich: Preislich sehr attraktive Schnittschutzhandschuhe der höchsten Leistungsstufe 5 für grobe Arbeiten mit scharfkantigen Materialien.
CHF 4,95
Einweghandschuhe Nitril Comfort
TOP
Einsatzbereich: Dünnwandige Einweghandschuhe für besonders delikate Arbeiten, die ein sehr gutes Tastgefühl erfordern. Diese Handschuhe sind zugelassen für Lebensmittelkontakt und für medizinische Zwecke nach Klasse 1 (einschliesslich Blutkontakt, jedoch nicht für Operationszwecke). Nitril ist frei von Phthalaten, Weichmachern und allergenen Substanzen.
CHF 11,00
No Risk Arbeitsschuhe Minnesota S3
TOP
Komfortabler, attraktiver Sicherheitsschuh mit exzellentem Halt und Stand für die Baubranche oder andere harte Beanspruchung, vor allem für den Einsatz bei Hitze. Eine Hauptstärke dieses Modells ist seine gut profilierte, rutschsichere und bis 250°C hitzebeständige Sohle aus dem bekannten Haus VIBRAM. Das DRI-LEX-Futter be- sitzt eine hohe Feuchtigkeitsaufnahme-Fähigkeit und erlaubt daher eine gute Ausdünstung der Füsse.
CHF 120,00
Mopsystem Ultraspeed mini
TOP
Mopsystem UltraSpeed mini 
Komplettsystem bestehend aus einem Eimer mit Aufsatz, einem Trapezwischer mit Kardangelenk und Schraubklemme, einem von 80-140 cm ausziehbaren Alu-Teleskopstiel mit Handgriff und einem 34 cm breiten Mop mit Polyamid-Polyesterfasern. Speziell geeignet für die Reinigungsanforderungen kleiner Flächen (10-30 m2) in Büroräumen, Küchen und Toiletten, im Gastronomiebereich usw. Mit dem UltraSpeed mini kann auch hartnäckiger Schmutz entfernt werden, ohne den Mop anfassen zu müssen.
CHF 50,00
Schutzhandschuhe Robust
TOP
Tadellose Einweghandschuhe ohne Latexallergene mit hoher Abrieb- und Durchstichfestigkeit sowie beständig gegen Fette, Öle und zahlreiche Chemikalien. Die Handschuhe sind zugelassen für Lebensmittelkontakt und für medizinische Zwecke (EN 455 Klassen 1-4). Nitril ist frei von Phtalaten, Weichmachern und allergenen Substanzen.
CHF 14,70
Bauschuhe Colorado S3 vo No Risk
TOP
Gefälliger hoher Sicherheitsschuh mit exzellentem Halt und Schutz gegen Umknickunfälle. Konzipiert für harte Beanspruchung im Baubereich, bei öffentlichen Stellen usw., insbesondere auch bei Einwirkung von Nässe und Chemikalien. Dank dem hohen Schaft und der griffigen Sohle zudem ideal für Arbeiten an Hängen und Borden. Die SYMPATEX-Membrane lassen Wasser nicht eindringen, jedoch in Verbindung mit dem DRI-LEX-Futter die Ausdünstung der Füsse nach aussen entweichen.
CHF 138,00
Hülle Schutz
TOP
Einwegabdeckung CLEANSPACE zum Schutz der Atemschutzsysteme CLEANSPACE2, CLEANSPACE ULTRA und CLEANSPACE EX vor Schmutz und Spritzwasser, Farbe und Zement. Gewicht ca. 220 g. 20 Stück pro Pack.
CHF 63,50

PSA - Persönliche Schutzausrüstungen

Die Sicherheit von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) ist ein wesentlicher Aspekt des Arbeitsschutzes. In der Schweiz wird die Sicherheit von PSA durch die Verordnung über die Sicherheit von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA-Verordnung, PSAV, SR 930.115) geregelt. Diese Verordnung trat am 21. April 2018 in Kraft und setzt die Anforderungen der europäischen PSA-Verordnung (EU) 2016/425 um.

Die PSAV stellt sicher, dass nur PSA, die den Anforderungen der schweizerischen und der EU-Verordnung entsprechen, auf dem Markt bereitgestellt werden dürfen. Ab dem 21. April 2019 dürfen nur noch solche PSA in Verkehr gebracht werden. Es gibt jedoch Übergangsbestimmungen, die es erlauben, PSA nach bisherigem Recht auch nach dem 20. April 2019 auf dem Markt bereitzustellen, vorausgesetzt, dass der Hersteller nachweisen kann, dass er seine PSA vor dem 21. April 2019 zum Vertrieb angeboten hat
Für die Marktkontrolle sind in der Schweiz verschiedene Kontrollorgane zuständig:

  • Im betrieblichen Bereich: Suva

  • Im außerbetrieblichen Bereich: Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu)

  • In der Landwirtschaft und im Gartenbau: Stiftung Agri-Sicherheit Schweiz (agriss)