Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Arbeitssicherheit ist ein entscheidender Faktor für das Wohlbefinden von Arbeitnehmern und trägt wesentlich zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bei. Die Bereitstellung sicherer Arbeitsbedingungen umfasst eine Vielzahl von Aspekten, wie zum Beispiel:

  • Gefahrenprävention: Identifizierung und Minimierung von Risiken durch regelmäßige Risikobewertungen.
  • Sicherheitsschulungen: Regelmäßige Schulungen und Unterweisungen für Mitarbeiter, um das Bewusstsein für Sicherheitspraktiken zu schärfen.
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Bereitstellung und korrekte Nutzung von PSA, um Mitarbeiter vor spezifischen Gefahren zu schützen.
  • Ergonomie: Gestaltung von Arbeitsplätzen und -abläufen, um körperliche Belastungen zu reduzieren.
  • Notfallpläne: Entwicklung und Implementierung von Notfallverfahren für den Fall eines Unfalls oder einer Gefahrensituation.

Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften ist ebenfalls von großer Bedeutung, da diese die Mindeststandards für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz festlegen. Arbeitgeber sind verpflichtet, diese Vorschriften zu befolgen und sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter in einer sicheren und gesunden Umgebung arbeiten können.

Es ist wichtig, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zusammenarbeiten, um eine Kultur der Sicherheit am Arbeitsplatz zu fördern und aufrechtzuerhalten. Dies schließt offene Kommunikation über Sicherheitsbedenken und aktive Teilnahme an Sicherheitsprogrammen ein. Indem jeder Einzelne Verantwortung übernimmt, kann ein sicherer und gesunder Arbeitsplatz für alle geschaffen werden.

Unsere Empfehlungen

SHOWA tragbar
TOP
Einsatzbereich:‌Einweghandschuhe für industrielle Anwendungen, z.B. in der Elektronik, für Labors, Pharmazeutik, Kontroll- und Verpackungsarbeiten usw., beständig gegen Öle, Fette und zahlreiche Chemikalien. Die Handschuhe sind auch für Lebensmittelkontakte zugelassen. 
Dank dem patentierten Low-Modulus-Verfahren umhüllen diese einzigartigen Handschuhe die Hand wie eine zweite Haut und ermöglichen ein langes ermüdungsfreies Arbeiten. 
Nitril ist frei von Phthalaten, Weichmachern und allergenen Substanzen.   
CHF 17,00
Sicherheits-Schuhe No Risk
TOP
Hoher Sicherheitsschuh mit exzellentem Halt und Schutz gegen Um- knickumfälle und mit modernem Design. Für harte Beanspruchung, speziell für den Bausektor. Das DRI-LEX-Futter besitzteine hohe Feuchtigkeitsaufnahme-Fähigkeit und erlaubt daher eine gute Ausdünstung der Füsse.
CHF 99,00
Hyflex
TOP
Handhabung scharfkantiger Teile in der Metall- und Glasindustrie, für Dünnblechbearbeitung, Montage- und Sortierarbeiten, Apparatebau usw. Die längere Stulpe des T-2025 schützt auch die Handgelenke optimal gegen Schnitte.
CHF 14,70
Schutzhandschuhe Robust
TOP
Tadellose Einweghandschuhe ohne Latexallergene mit hoher Abrieb- und Durchstichfestigkeit sowie beständig gegen Fette, Öle und zahlreiche Chemikalien. Die Handschuhe sind zugelassen für Lebensmittelkontakt und für medizinische Zwecke (EN 455 Klassen 1-4). Nitril ist frei von Phtalaten, Weichmachern und allergenen Substanzen.
CHF 14,70
Ersatzmop Ultraspeed
TOP
Art. 935 Mopsystem UltraSpeed mini
Zur Befestigung am Trapezwischer (an Art. 930) mittels Druckknöpfen.

Verpackung: 1 / 10 Stück
CHF 13,50
Einweghandschuhe Nitril Comfort
TOP
Einsatzbereich: Dünnwandige Einweghandschuhe für besonders delikate Arbeiten, die ein sehr gutes Tastgefühl erfordern. Diese Handschuhe sind zugelassen für Lebensmittelkontakt und für medizinische Zwecke nach Klasse 1 (einschliesslich Blutkontakt, jedoch nicht für Operationszwecke). Nitril ist frei von Phthalaten, Weichmachern und allergenen Substanzen.
CHF 11,00
Showa Schnittschutzhandschuhe
TOP
Das Gestrick aus DYNEEMA-Garn ist extrem schnittfest und die PU-Beschichtung auf der Handfläche verleiht den Handschuhen eine gute Griffsicherheit. Die Handschuhe liegen der Hand gut an und erlauben ein gutes Tast- und Griffgefühl bei optimalem Schutz gegen scharfkantige Materialien, z.B. Dünnbleche, Glasscheiben, Profileisen usw.
CHF 9,70
Sicherheitsschuhe TOWORKFOR X-102 S3 für ESD-Arbeitsplätze
TOP
Leichter, bequemer Halbschuh für die Industrie, die Logistik und das Handwerk. Vorwiegend Indoor und für ESD-Arbeitsplätze gedacht. Ungeeignet für das Bauhauptgewerbe sowie für Heiss- und spanabhebende Betriebe.
CHF 89,00
Evo 3 grau
TOP
Die ausserordentlich leichte JSP-EVO-Linie ist je nach Ausstattung fast für alle Bereiche, die das Tragen eines Helmes erfordern, einsetzbar, z. B. im Baugewerbe, der Industrie, für Elektriker-Arbeiten bis 1000 V (AC) zugelassen, in der Kurzversion auch im vertikalen Bereich als Industrie-Kletterhelm oder beim Leitungs- und Gerüstbau, Bergbahnen usw. Das den Hinterkopf gut umfassende, sehr leicht verstellbare Nackenband sorgt für einen sicheren, druckfreien Sitz auch beim Bücken oder Hinaufschauen. Der EVO VISTA Helm ist mit einem Visier ausgestattet, welches auch für Korrekturbrillenträger geeignet ist.
CHF 14,30
Resista Fingerlinge
TOP
Für feine Arbeiten zum Schutz der Fingerspitzen. Für Decolletage, Feinmechanik, Apparatebau usw.
CHF 3,50
Schutzhelm Evo 3 grün
TOP
Schutzhelm JSP aus grünem HDPE-Kunststoff mit Slipverschluss-Innenausstattung. Gewicht ca. 370 g.
CHF 14,30
Evo 3R anthrazit
TOP
Gleiche Eigenschaften wie alle EVO 3 R Helme von JSP
CHF 19,20

PSA - Persönliche Schutzausrüstungen

Die Sicherheit von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) ist ein wesentlicher Aspekt des Arbeitsschutzes. In der Schweiz wird die Sicherheit von PSA durch die Verordnung über die Sicherheit von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA-Verordnung, PSAV, SR 930.115) geregelt. Diese Verordnung trat am 21. April 2018 in Kraft und setzt die Anforderungen der europäischen PSA-Verordnung (EU) 2016/425 um.

Die PSAV stellt sicher, dass nur PSA, die den Anforderungen der schweizerischen und der EU-Verordnung entsprechen, auf dem Markt bereitgestellt werden dürfen. Ab dem 21. April 2019 dürfen nur noch solche PSA in Verkehr gebracht werden. Es gibt jedoch Übergangsbestimmungen, die es erlauben, PSA nach bisherigem Recht auch nach dem 20. April 2019 auf dem Markt bereitzustellen, vorausgesetzt, dass der Hersteller nachweisen kann, dass er seine PSA vor dem 21. April 2019 zum Vertrieb angeboten hat
Für die Marktkontrolle sind in der Schweiz verschiedene Kontrollorgane zuständig:

  • Im betrieblichen Bereich: Suva

  • Im außerbetrieblichen Bereich: Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu)

  • In der Landwirtschaft und im Gartenbau: Stiftung Agri-Sicherheit Schweiz (agriss)