Die Falldämpfleinen dienen in Verbindung mit einem Auffanggurt zur Absicherung einer Person gegen Absturz bei Arbeiten auf Gerüsten, Plattformen, Dächern, Stahlkonstruktionen usw. oder in Verbindung mit Anschlagpunkten für Reinigungs- und Wartungsarbeiten an baulichen Einrichtungen und als Zwischensicherung beim Überstieg von Steigschutzeinrichtungen in einen gesicherten Arbeitsbereich. Ohne störendes Falldämpferpaket am Körper kann diese Falldämpferleine auf freier Länge aufreissen.